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Liebe Inserenten, liebe Besucher
Seit der Unterzeichnung des Schengen Abkommen nimmt die Schweiz die ihr in diesem Rahmen eingeräumten
Mitspracherechte wahr und ist so an der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
unmittelbar beteiligt.
Schengen bezweckt, wie auch das schweizerische Waffenrecht, die
Bekämpfung des Schusswaffenmissbrauchs. Der Besitz von oder
der Umgang mit Schusswaffen wird also nicht generell verboten.
Vielmehr sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass besonders gefährliche Waffen nicht in falsche Hände
gelangen. Zudem soll in Missbrauchsfällen leichter feststellbar
sein, woher die Waffen stammen.
Verbotene Form des Anbietens
Waffen,
Waffenbestandteile etc. dürfen nur angeboten werden, wenn die anbietende
Person identifizierbar ist. Als identifizierbar gilt die Person
wenn sie im Angebot Ihren Namen, Vornamen und Wohnsitz erwähnt.
Inserate
die nicht identifizierbar publiziert wurden, werden ohne Warnung gelöscht.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf www.online-bazar.ch
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